2G - Regel in der Kulturscheune Süsel
Liebes Publikum,
für den Besuch unserer Kulturscheune gilt entsprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.11.2021 (und 22.12.21) die sogenannte 2 G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene unsere Veranstaltungen besuchen dürfen.
Ein entsprechender Nachweis muss beim Einlass vorgezeigt werden:
Geimpfte benötigen den vollständigen Impfschutz, d.h. dass nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sind. Einlass gegen Vorlage des digitalen Impfnachweises oder des Impfpasses.
Genesene müssen einen Genesenennachweis (Attest vom Arzt oder Gesundheitsamt, positives PCR-Testat, das nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf) vorlegen.
Ohne die o.g. Nachweise unter Vorlage des Personalausweises wird Ihnen der Zutitt ins Theater verwehrt!
Seit dem 22.11.2021 wird wieder dringend empfohlen, die verschlüsselte Kontaktdatenübermittlung und verantwortungsvolle Nachverfolgung per Luca App zu nutzen. Wir bieten Ihnen im Einlassbereich ausdrücklich die Nutzung der LUCA App in Form eines ausgehängten QR-Codes an.
Weiterhin gilt, dass in unserem Theater kein Mundschutz getragen werden muss. Allerdings empfehlen wir wieder das Tragen des Mundschutzes bis zu Ihrem Sitzplatz.
Unser vollständiges Hygienekonzept finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch,
bis bald in unserer Kulturscheune